Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B).

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1. Alle Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und alta gama (im Folgenden „Auftragnehmer“) sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

1.2. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Die Leistungen können umfassen: Entwicklung von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen, Erstellung von Individualprogrammen, Lieferung von Standardprogrammen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, Beratungsleistungen, Programmwartung, Erstellung von Programm-trägern sowie sonstige Dienstleistungen.

2.2. Die Ausarbeitung individueller Software erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.

2.3. Der Auftraggeber wird die gelieferte Software unverzüglich nach Lieferung auf Mängel untersuchen. Auftretende Mängel sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer schriftlich zu melden.

3. Preise, Steuern und Gebühren

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den gegenständlichen Auftrag.

3.2. Alle Abgaben, Zölle, etc. sind vom Auftraggeber zu tragen.

4. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten.

4.2. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen.

5. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Ausmaß verrechnet.

6. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

6.2. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8. Haftung und Schadenersatz

8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verursachte Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder mit der Zahlung von fälligen Rechnungen in Verzug ist.

9.2. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

10. Mitwirkungspflichten und Treuepflicht

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

10.2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.

11.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

11.3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

11.4. Gerichtsstand ist Innsbruck, Österreich.